Erwägungen

Mit Verfügung vom 27. Juni 2013 sprach die Ausgleichskasse Schweizerischer Baumeisterverband der Versicherten A. (geb. 1949), die gemäss Entscheid des Gerichtspräsidiums B. vom ... von ihrem Ehemann (geb. 1941) gerichtlich getrennt ist, ab 1. Juli 2013 eine einfache Altersrente in der Höhe von Fr. 2'078.- im Monat zu. A. führte Beschwerde mit dem Rechtsbegehren, ihr die maximale Vollrente der AHV zuzusprechen.

Das kantonale Gericht führte aus, dass sich das durchschnittliche Jahreseinkommen der Versicherten durch die angewandte Berechnungsweise vermindert habe, da ihr zwar 3 Jahre, während derer sie durch ihren Ehemann als mitversichert galt, bei der Beitragsdauer angerechnet wurden, ihr hingegen für diese Zeit kein Einkommen durch Splitting zugeteilt wurde. Das Gericht erkannte darin eine Gesetzeslücke und entschied, dass diese Jahre zwar für die Bestimmung der Rentenskala zu berücksichtigen, bei der Berechnung des durchschnittlichen Jahreseinkommens jedoch ausser Acht zu lassen seien.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wandte sich in der Beschwerde gegen diese Betrachtungsweise und hielt die Rentenberechnung des kantonalen Gerichts für gesetzwidrig, systemfremd und inkonsistent. Eine Gesetzeslücke liege nicht vor, da das Gesetz die Berechnung der Altersrente klar und eindeutig regele.

Erwägungen

Das Bundesgericht folgt der Argumentation des BSV. Es stellt fest, dass das Gesetz die Berechnung der Altersrente nach Massgabe des durchschnittlichen Jahreseinkommens, das sich aus Erwerbseinkommen, Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften zusammensetzt, klar und eindeutig regelt. Dabei wird die Summe der aufgewerteten Erwerbseinkommen sowie die Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt.

In Bezug auf den vorliegenden Fall steht fest, dass der Altersrente der Versicherten für die Jahre 2006-2009 das von ihr verabgabte Erwerbseinkommen zugrunde zu legen ist, während für die Jahre 2010-2012 kein Einkommen anzurechnen ist. Ebenso wenig können diese Jahre, in denen die…