Erwägungen

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRF und [A.] , eine Redaktorin des Regionaljournals Graubünden, beantragten beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Zugang zu verschiedenen amtlichen Dokumenten und Korrespondenz mit dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden (KIGA) und den Betreibern des "Designer Outlet Landquart" im Zusammenhang mit der dortigen Sonntagsarbeit. Das SECO verweigerte den Zugang zu einem Teil der Dokumente. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügung des SECO teilweise auf und wies das SECO an, Zugang zu drei Dokumenten zu gewähren. Gegen den restlichen Teil der Verfügung, in dem der Zugang verweigert wurde, führten die Beschwerdeführerinnen Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Zugang zu den Dokumenten Nrn. 5, 13, 20 und 21 verweigert werden darf, da eine Offenlegung dieser Dokumente die Beziehungen zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden beeinträchtigen könnte. Der Kanton Graubünden kannte zum damaligen Zeitpunkt kein Öffentlichkeitsprinzip,…