Erwägungen

Die einfache Gesellschaft Obere Rhonetalleitung, bestehend aus Swissgrid AG und Schweizerischen Bundesbahnen SBB, plant den Neubau einer 380/220/132/65 Kilovolt-Hochspannungsleitung zwischen Bitsch/Massaboden-Filet/Mörel-Ulrichen (sog. Gommerleitung). Gegen die Plangenehmigungsverfügung des Bundesamts für Energie (BFE) vom 30. Juni 2011 erhoben verschiedene Munizipal- und Burgergemeinden des Obergoms sowie Einzelpersonen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerden gut, hob die angefochtene Plangenehmigung auf und wies die Angelegenheit zum weiteren Vorgehen im Sinne der Erwägungen an das BFE zurück. Es ordnete an, dass eine Verkabelungsstudie einzuholen sei, um die Möglichkeit einer (Teil-)Verkabelung der Gommerleitung zu prüfen.

Erwägungen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der einfachen Gesellschaft Obere Rhonetalleitung teilweise gut und hebt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nur insoweit auf, als die Rückweisung über das Gebiet "Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt" hinausgeht. Im Übrigen weist es die Beschwerde ab.

Das Bundesgericht erachtet die Interessenabwägung des BFE für den Leitungsabschnitt im Obergoms als bundesrechtskonform. Allerdings ist…