Sachverhalt
Der Streit opposes die Firma X. GmbH (die Klägerin) und die Firma Y. SA (die Beklagte) im Rahmen eines internationalen Schiedsverfahrens. Die Klägerin hat den Bundesgerichtshof mit einem Gesuch um Revision eines Schiedsspruchs angerufen, mit der Begründung, dass das Schiedsgericht offensichtliche Fehler begangen und ihr Recht auf Gehör verletzt habe.
Die Fakten des Falls sind wie folgt: Das Schiedsgericht hat einen Schiedsspruch gefällt, der von der Klägerin angefochten wurde, die geltend machte, dass das Schiedsgericht offensichtliche Fehler begangen und ihr Recht auf Gehör verletzt habe. Die Klägerin machte insbesondere geltend, dass das Schiedsgericht bestimmte Aktenstücke übersehen und Fehler bei der Beweiswürdigung begangen habe.
Die Klägerin hat den Bundesgerichtshof mit einem Gesuch um Revision des Schiedsspruchs angerufen, gestützt auf Artikel 190 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG). Die Klägerin machte geltend, dass die offensichtlichen Fehler, die das Schiedsgericht begangen habe, eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör darstellten und die Revision des Schiedsspruchs rechtfertigten.
Erwägungen
Der Bundesgerichtshof hat das Gesuch um Revision des Schiedsspruchs geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die geltend gemachten offensichtlichen Fehler nicht notwendigerweise eine Verletzung des Rechts auf Gehör darstellten. Der Bundesgerichtshof hat daran erinnert, dass das Recht auf Gehör nicht die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung garantiert, sondern nur das Recht der Parteien, am Entscheidungsprozess teilzunehmen und ihre Verteidigungsmittel vorzubringen.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die offensichtlichen Fehler, die das Schiedsgericht begangen hat, keine Verletzung des Rechts auf Gehör darstellten, da sie die Klägerin nicht daran gehindert hatten, ihre Verteidigungsmittel vorzubringen und am Entscheidungsprozess teilzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat auch daran erinnert, dass die Revision eines Schiedsspruchs nur in den Fällen beantragt werden kann, in denen das Schiedsgericht die grundlegenden Verfahrensregeln verletzt oder offensichtliche Fehler begangen hat, die das Ergebnis des Verfahrens beeinflusst haben.
Der…