Erwägungen
Eli Pinkas und seine Ehefrau Florence Maulaz haben sich am 10. Juni 1980 das Leben genommen. Eli Pinkas hatte fünf gemischte Versicherungsverträge abgeschlossen und seinen Bruder Samuel Pinkas als Begünstigten im Todesfall benannt. Da der Nachlass von Eli Pinkas als zahlungsunfähig festgestellt wurde, wurde er nach den Regeln des Konkurses liquidiert.
Die Konkursmasse des Nachlasses von Eli Pinkas hat beantragt, dass die Begünstigungsklauseln aufgehoben und die von den Versicherungsgesellschaften hinterlegten Beträge zu ihren Gunsten freigegeben werden. Samuel Pinkas, der Begünstigte, hat die Freigabe der Beträge zu seinen Gunsten beantragt.
Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat die Freigabe der hinterlegten Beträge zugunsten von Samuel Pinkas angeordnet.
Erwägungen
Nach der Rechtsprechung erwirbt der Begünstigte einer Begünstigungsklausel mit seiner Benennung ein eigenes Recht auf die Versicherungsforderung, unabhängig von der Eigenschaft als Erbe. Dieses Recht wird mit dem Tod des Versicherungsnehmers unwiderruflich.
Die Liquidation des Nachlasses nach den Regeln des Konkurses kann die Rechte des Begünstigten nicht beeinträchtigen, da die Versicherungsforderung nicht zum Nachlass des Versicherungsnehmers gehört und daher nicht in die Konkursmasse fällt, um die Gläubiger zu befriedigen.
Artikel 79 Abs. 1 VVG, der das Erlöschen der…