Sachverhalt

Das Bundesgericht wurde mit einer Berufung gegen einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom 19. März 2004 betraut. Der Fall betraf die Scheidung der Eheleute Y. und die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen zugunsten ihres Kindes und der Ehefrau. Das Genfer Bezirksgericht hatte ursprünglich die Beiträge auf 850 Fr. für das Kind und 700 Fr. für die Ehefrau festgesetzt. Das Kantonsgericht hatte diese Beträge auf 950 Fr. für das Kind und 1'000 Fr. für die Ehefrau erhöht.

Der Beschwerdeführer hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt, die vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurde. Der Fall wurde an die kantonale Behörde zurückverwiesen, um den Sachverhalt in drei spezifischen Punkten zu vervollständigen. Das Kantonsgericht ordnete daraufhin eine schriftliche Beweisaufnahme an und berücksichtigte einen neuen Umstand, den die Beklagte geltend gemacht hatte, nämlich ihre Erwerbsunfähigkeit infolge des Rückfalls ihrer Epilepsie.

Der Beschwerdeführer bestritt die Zulässigkeit dieses neuen Umstands und der daraus resultierenden neuen Anträge, mit der Begründung, dass das Kantonsgericht den strengen Rahmen des Zurückweisungsentscheids überschritten habe. Das Kantonsgericht befand, dass der neue Umstand zulässig sei und verurteilte den Beschwerdeführer, der Beklagten einen Unterhaltsbeitrag von 700 Fr. ohne zeitliche Begrenzung zu zahlen.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob das Kantonsgericht den strengen Rahmen des Zurückweisungsentscheids überschritten hatte, indem es den neuen Umstand, den die Beklagte geltend gemacht hatte, für zulässig erklärte. Es befand, dass gemäss Art. 66 Abs. 1 OG die kantonale Behörde, an die ein Fall zurückverwiesen wird, neue Behauptungen berücksichtigen kann, soweit die kantonale Zivilprozessordnung dies zulässt, aber sie ist verpflichtet, ihre neue Entscheidung auf die Rechtsgründe des Bundesgerichtsentscheids zu stützen.

Das Bundesgericht befand auch, dass die Untersuchungsmaxime von Art. 145 Abs. 1 ZGB auch dem Unterhaltsberechtigten zugutekommt, der sich darauf berufen kann, um eine Herabsetzung des Unterhaltsbeitrags zugunsten des Kindes zu beantragen. Es prüfte auch die Folgen der Verletzung dieser Maxime für die Unterhaltsbeiträge des…