Erwägungen
Die Pavag AG ist eine seit 1926 bestehende Aktiengesellschaft mit Sitz in Nebikon, deren Geschäftszweck die Verwertung von Kraftpapier, insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von Kraftpapiersäcken, sowie die Beteiligung an verwandten Unternehmungen ist. Im Oktober 1964 gründete Georges Theiler die Bavag Bau- und Verwaltungs-AG mit Sitz in Zürich, deren Zweck der Bau und die Verwaltung von Liegenschaften sowie damit zusammenhängende Geschäfte sind.
Im Juli 1965 klagte die Pavag AG gegen die Bavag Bau- und Verwaltungs-AG beim Handelsgericht des Kantons Zürich mit dem Begehren, der Beklagten zu verbieten, das Wort "BAVAG" in irgendeinem Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu verwenden, und sie zu verpflichten, den Bestandteil "BAVAG" aus ihrer Firma zu entfernen. Das Handelsgericht wies die Klage ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Firma einer Aktiengesellschaft sich von jeder bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheiden muss, ansonst der Inhaber der älteren Firma auf Unterlassung des Gebrauchs der neueren klagen kann. An die Unterscheidungskraft der Firmen von Aktiengesellschaften stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen.
Im vorliegenden Fall liegt auf der Hand, dass sich die Wörter "Pavag" und "Bavag" in den Firmen der Parteien nicht deutlich voneinander unterscheiden. Weder die besondere Schrift noch das Senkblei, die die Beklagte verwendet, ändern daran etwas, da diese Elemente nicht Bestandteil ihrer im…