Erwägungen
Das Gebiet Bölli Süd in der Gemeinde Niederlenz ist der Wohnzone W2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet und grenzt an eine Arbeitszone mit einem Industriebetrieb. Die Planungswerte für Industrie- und Gewerbelärm werden im Gebiet Bölli Süd um bis zu 15 dB(A) überschritten.
Der Gemeinderat Niederlenz erteilte 2013 mehreren Bauherren Baubewilligungen für Einfamilienhäuser im Gebiet Bölli Süd. Die dagegen erhobene Beschwerde der F. AG wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gutgeheissen und die Baubewilligungen aufgehoben.
Gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheide haben die Bauherren Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass nach dem Umweltschutzgesetz (USG) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV) die Immissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Die sogenannte "Lüftungsfensterpraxis", wonach es genügt, wenn die Grenzwerte an mindestens einem Fenster pro Raum eingehalten werden, widerspricht dem Gesetz.
Diese Praxis würde den vom Gesetzgeber gewollten Gesundheitsschutz aushöhlen, da Bauherren dann nur die Abschirmung der Lüftungsfenster auf der lärmabgewandten Seite vornehmen müssten, ohne weitere Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen.
Zwar sind die Anliegen der…