Erwägungen
Der Fall betrifft die Frage, ob Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind. Der Beschwerdeführer A. wendet sich gegen die Entscheidung des Versicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt, wonach er als Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung der Versicherungspflicht unterliegt.
Das Bundesgericht muss entscheiden, ob Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung, aber mit Wohnsitz in der Schweiz, der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass gemäss Art. 3 Abs. 1 KVG jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt ist, wobei sich der Wohnsitz nach Art. 23 bis 26 ZGB definiert. Der Bundesrat kann die Versicherungspflicht auf Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz ausdehnen, was er mit Art. 1 Abs. 2 KVV getan hat.
Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass Art. 1 Abs. 2 KVV nur zur…