Erwägungen
Dieser Fall betrifft einen Finanzleasingvertrag über eine CNC-Maschine Dainichi BX 45 zwischen der Gesellschaft Denaro Hypo Leasing AG (die Leasinggesellschaft) und Microdia AG (der Leasingnehmer). Die Maschine wurde zunächst von Hoefliger AG an Microdia AG verkauft, bevor der Leasingvertrag abgeschlossen wurde.
Als Microdia AG Konkurs anmeldete und die Maschine in die Konkursmasse aufgenommen wurde, machte Denaro Hypo Leasing AG Eigentumsansprüche an der Maschine geltend. Die Konkursverwaltung bestritt jedoch diesen Anspruch.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat den Anspruch von Denaro Hypo Leasing AG abgelehnt. Obwohl die Leasinggesellschaft den Preis der Maschine an den Lieferanten Hoefliger AG gezahlt hat, ist sie nie Eigentümerin geworden. Die Maschine wurde direkt an Microdia AG geliefert, die aufgrund des ursprünglichen Kaufvertrags Eigentümerin wurde.
Das Bundesgericht sah, dass die von den Parteien gewählte Lösung der "Lease-Back"- oder "Cession-Bail"-Konstruktion ähnelt, die nach den zwingenden Bestimmungen der Artikel 717 und 884 des…