Erwägungen
Der Fall betrifft die güterrechtliche Zuordnung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, das der Beschwerdeführer (M.) von seinem Vater während der Ehe erworben hat. M. und seine Ehefrau F. heirateten 1972 und ließen sich 2006 scheiden. Im Scheidungsurteil wurde M. verpflichtet, F. CHF 1'385'908.-- als Abgeltung ihrer güterrechtlichen Ansprüche zu bezahlen.
M. erhob Berufung gegen diesen Betrag und beantragte, ihn auf CHF 149'400.-- festzusetzen. Das Obergericht wies die Berufung ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Daraufhin gelangte M. mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass M. den Nachweis hätte erbringen müssen, dass das landwirtschaftliche Gewerbe zu seinem Eigengut gehört. Dabei kommt es zum Schluss, dass es sich um einen entgeltlichen Erwerb handelte, da M. den Kaufpreis von CHF 123'500.-- durch Übernahme von Hypotheken finanziert hatte. Folglich fällt das Gewerbe in die…