Erwägungen
Die Mägert Bautechnik AG ist Inhaberin eines Schweizer Patents für ein Verfahren zum Versetzen von Anschlaghaltern bei Großflächen-Wandschalungen. Dieses Verfahren zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:
- Ein U-förmiges Eisen als Ankerelement wird in den frischen Beton eingeschlagen oder vor dem Betonieren zwischen Armierungseisen festgebunden.
- Durch zwei sich gegenüberliegende Löcher in den Schenkeln des U-förmigen Eisens wird ein seitlich frei verschiebbarer Querstab eingeführt.
- Der Querstab wird mittels einer Richtschnur ausgerichtet und durch Verkeilung fixiert.
Die Mägert Bautechnik AG bemerkte Ende 1990, dass Emil Sigg und die Firma System Albanese einen ähnlichen Anschlaghalter mit der Bezeichnung "RISA" vertrieben, bei dem jedoch die Arretierung des Querstabes durch Einschieben eines Nagels oder Stifts erfolgte. Daraufhin reichte die Mägert Bautechnik AG Klage wegen Patentverletzung ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass in der Regel der Beizug von Fachpersonen für die Beurteilung technischer Fragen in Patentstreitigkeiten unerlässlich ist, wenn das Gericht nicht selbst fachkundig besetzt ist. Dies ergibt sich daraus, dass für die Tragweite von Patentansprüchen deren objektiver, normativer Gehalt aus der Sicht des Fachmanns maßgebend ist.
Eine Patentverletzung durch Nachahmung liegt vor, wenn ein Verfahren oder Erzeugnis, obschon es nicht alle Merkmale der patentierten Lösung verwirklicht, nur in untergeordneten Punkten von dieser abweicht und den wesentlichen Gehalt des Erfindungsgedankens in abgewandelter Form übernimmt.…