Erwägungen
In einem Betreibungsverfahren zwischen [Z.] und X. erteilte das Bezirksgericht Schwyz [Z.] die provisorische Rechtsöffnung. X. erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Schwyz. Da X. die Beschwerde nicht fristgerecht begründete, trat das Kantonsgericht auf die Beschwerde nicht ein. X. focht diesen Nichteintretensentscheid vor dem Bundesgericht an.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass gemäss der Zivilprozessordnung (ZPO) die Beschwerde innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet einzureichen ist. Diese Beschwerdefrist ist eine gesetzliche Frist, die nicht erstreckt werden kann. Fehlt die Begründung innerhalb der Frist, so muss das Gericht gemäss ständiger Rechtsprechung auf die Beschwerde nicht eintreten.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde von X.…