Erwägungen
Die E. Berner AG betreibt auf ihrem Grundstück "Than/Mooswiesen" in Sitterdorf (TG) seit 1962 mit Bewilligung des Eidgenössischen Luftamtes einen privaten Flugplatz. Als die Gesellschaft 1976 die Asphaltierung der bisherigen Rasenpiste projektierte, erhoben benachbarte Grundeigentümer und weitere Personen aus der Umgebung Klage beim Bezirksgericht Bischofszell. Sie verlangten ein Verbot dieses Bauvorhabens und des Flugbetriebs, der ihrer Ansicht nach übermäßige und ungerechtfertigte Einwirkungen, insbesondere Lärm, auf sie und ihre Grundstücke mit sich bringe.
Drei der Kläger, nämlich Paul Edelmann, die Erben des Hans Edelmann-Ackermann und Hans Meier, beantragten zusätzlich, die Beklagte sei zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass ab und zu ihrem Flugfeld keine Luftfahrzeuge niedriger als 150 m über ihre Grundstücke und den Paul Edelmann zustehenden Weg hinwegfliegen.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, das sich in der Nähe eines privaten Flugplatzes befindet, berechtigt ist, sich gegen das Überfliegen seines Grundstücks in geringer Höhe zu wehren, wenn dies ihn in der Ausübung seiner Eigentümerrechte hindert oder stört.
Das Obergericht hat in seinem Urteil eine Mindestflughöhe von 50 m über den…