Erwägungen

Marti ist Besitzer des Kinos "Actualis" in Bern. Vom 26. September 1969 bis 27. Januar 1970 zeigte er den amerikanischen Film "Das geheime Sexleben von Romeo und Julia". Der Film wurde am 27. Januar 1970 beschlagnahmt. Der Gerichtspräsident VI von Bern sprach Marti am 25. September 1970 von der Anklage der unzüchtigen Veröffentlichungen frei und hob die Beschlagnahme des Films auf. Dieses Urteil wurde am 22. Januar 1971 vom Obergericht des Kantons Bern bestätigt.

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft und der Generalprokurator des Kantons Bern führten Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie die Einziehung und Vernichtung des Films "Das geheime Sexleben von Romeo und Julia" anordne.

Erwägungen

Der Kassationshof kam zum Schluss, dass der Film "Das geheime Sexleben von Romeo und Julia" unzüchtig im Sinne von Art. 204 Ziff. 3 StGB ist. Der Film zeigt in ausgiebiger Weise derbe und an ausgefallenen Handlungsorten abrollende Intimszenen, die zwischendurch von einer Orgie und einer Darstellung sexueller Abartigkeit unterbrochen werden. Die Darstellungen geschlechtlicher Vorgänge entbehren der nüchternen Sachlichkeit und…