Erwägungen
Der Rechtsstreit betrifft die Erben von Léa Morel gegen Roger Cornut, den Schwager von Léa Morel, in Bezug auf die Zahlung eines Betrags von 62.576 Franken. Léa Morel hatte bei der Schweizerischen Volksbank einen Kredit von 60.000 Franken aufgenommen, der durch die Verpfändung von 12 Kassaobligationen besichert war. Laut Angaben von Roger Cornut soll Léa Morel ihm diese Wertpapiere im Jahr 1962 geschenkt haben, sie aber weiterhin als Sicherheit für den Kredit verwendet haben.
Nach dem Tod von Léa Morel hat die Schweizerische Volksbank ihre Rechte am Sollsaldo des Kontos von Léa Morel an Roger Cornut abgetreten. Roger Cornut hat daraufhin die Erben von Léa Morel vor den Genfer Gerichten verklagt, gestützt auf diese Abtretung und eine Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Die Erben von Léa Morel haben die Gültigkeit dieser Gerichtsstandsvereinbarung und die Zuständigkeit der Genfer Gerichte bestritten und sich dabei auf Artikel 59 der Bundesverfassung berufen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat dem Rechtsmittel der Erben von Léa Morel stattgegeben und die Genfer Gerichte für unzuständig erklärt, um über die Klage von Roger Cornut zu entscheiden.
Die Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank war nämlich nicht hinreichend klar und hervorgehoben, um den sicheren Willen…