Erwägungen

Die W. SA (nachfolgend: [W.]) betreibt Kabelnetze, welche 15 Gemeinden in den Regionen X. und Y. versorgen. Am 28. September 1999 eröffnete der Preisüberwacher eine Untersuchung gegen die W. Mit Verfügung vom 4. September 2001 stellte er fest, dass die von der [W.] verlangten Abonnementspreise (von bisher Fr. 23.70 pro Monat, exkl. Taxen und Mehrwertsteuer) missbräuchlich seien; er legte den monatlichen Abonnementspreis für die Dauer vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004 auf Fr. 17.- fest.

Gegen diese Verfügung erhob die W. Beschwerde an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen. Diese wies das Rechtsmittel mit Entscheid vom 21. Mai 2003 ab. Am 23. Juni 2003 erhob die W. Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanzen zu Recht den von der [W.] verlangten Preis als missbräuchlich bezeichnet haben. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung des relevanten Marktes, die Notwendigkeit der Erzielung angemessener Gewinne und die Ermittlung der massgeblichen Kostenentwicklung.

…