Erwägungen
Am 24. November 2002 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Arosa eine umfassende Revision der Ortsplanung, die von der Kantonsregierung am 6./8. April 2004 genehmigt wurde. Das Gebiet Prätschli wurde überwiegend der Landwirtschaftszone, überlagert mit einer Wintersportzone, zugewiesen.
Am 18. Dezember 2005 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Arosa die Teilrevision der Ortsplanung. Auf einem Gebiet von 2,1 ha im Gebiet Prätschli wurde eine neue Hotelzone 4 (H4) mit Quartierplanpflicht ausgeschieden, um dort ein Wellnesshotel mit ca. 200 Hotelzimmern und 24 Suiten sowie ein separates Personalhaus mit 92 Studios zu realisieren.
Gegen diese Teilrevision der Ortsplanung erhoben das Ehepaar A. und Mitbeteiligte sowie H. Planungsbeschwerde, die letztlich beim Bundesgericht landete.
Erwägungen
Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts sind zu gross bemessene Bauzonen nicht nur unzweckmässig, sondern gesetzeswidrig. Zwar ist der Bedarf an Bauland für die nächsten 15 Jahre nicht der einzige Gesichtspunkt für die Festlegung der Bauzonen, bildet aber die Obergrenze, von der nur ausnahmsweise, nach einer umfassenden Abwägung aller wesentlichen Interessen, abgewichen werden darf.
Im vorliegenden Fall waren die unüberbauten Wohnbauzonen der Gemeinde Arosa gemäss der Ortsplanungsrevision 2002/2004 fast doppelt so gross wie der nach der Trendmethode berechnete Bedarf für die nächsten 15 Jahre. Hinzu kamen noch beträchtliche innere Nutzungsreserven im weitgehend überbauten Gebiet, die bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt wurden. Unter diesen Umständen war die Bauzone Arosas schon vor der Teilrevision vom 18. Dezember 2005 erheblich…