Erwägungen

Am 13. Dezember 1966 hat der Grosse Rat des Kantons Waadt ein Gesetz über den Architektenberuf erlassen. Gemäss diesem Gesetz wird die Eigenschaft als Architekt vom Staatsrat denjenigen Personen anerkannt, die über universitäre Diplome oder Diplome von höheren Fachschulen (HFS) verfügen und die vom kantonalen Reglement vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt haben.

Der Schweizerische Technische Verband, seine Sektionen in Lausanne und Vevey, die Waadtländer Gruppe des Vereins der Absolventen des Technikums Genf sowie sechs HFS-Architekturtechniker haben beim Bundesgericht Beschwerde erhoben, um die Aufhebung bestimmter Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungsverordnung zu beantragen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Es hat zunächst festgestellt, dass die Beschwerdeführer berechtigt waren, Art. 1 Ziff. 2 des Gesetzes anzufechten, der die HFS-Architekturtechniker einer kantonalen Prüfung unterwirft, sowie Art. 2, der es erlaubt, eine notorisch qualifizierte Person einem Architekten gleichzustellen.

In der Sache selbst befand das Bundesgericht, dass Art. 1 Ziff. 2 des Gesetzes, indem er den HFS-Architekturtechnikern eine Prüfung auferlegt, die in Art. 31 der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit verletzt. Der Staatsrat hat…