Erwägungen
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führt eine Strafuntersuchung gegen den türkischen Staatsangehörigen X. wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung, Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. X. wurde am 3. Januar 2013 festgenommen und am 7. Januar 2013 in Untersuchungshaft versetzt. Am 30. März 2013 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Haft für 12 Wochen bis zum 24. Juni 2013. Gegen diese Verlängerung erhob X. Beschwerde, die der Appellationsgerichtspräsident des Kantons Basel-Stadt am 17. Mai 2013 ablehnte.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt die Annahme des dringenden Tatverdachts und der Kollusionsgefahr durch die Vorinstanz. Die schwerwiegenden Vorwürfe gegen X. beruhen hauptsächlich auf den belastenden Aussagen der beiden Opfer. Es bestehen ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass die Opfer vom familiären Umfeld von X. unter Druck gesetzt wurden, ihre…