Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Person, T., die ein Gespräch mit Polizisten während einer Untersuchung wegen Verstoßes gegen das Strassenverkehrsrecht aufgenommen hat. Die Polizisten haben T. aufgefordert, die Aufnahme zu stoppen, aber er hat abgelehnt. T. wurde wegen rechtswidriger Aufnahme von Gesprächen gemäß Artikel 179ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) angeklagt. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte T. zu einer Geldstrafe, aber das Kantonsgericht hob diese Entscheidung auf, da es der Meinung war, dass die Aufnahme eines polizeilichen Gesprächs nicht unter den Schutz des Artikels 179ter StGB falle.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Am 14. März 1981 wurde T. von einem Polizisten in Andeer im Rahmen einer Untersuchung wegen Verstoßes gegen das Strassenverkehrsrecht befragt.
  • T. nahm das Gespräch auf, obwohl der Polizist ihn aufforderte, die Aufnahme zu stoppen.
  • Die Polizisten erstatteten Anzeige gegen T. wegen rechtswidriger Aufnahme von Gesprächen.
  • Das erstinstanzliche Gericht verurteilte T. zu einer Geldstrafe, aber das Kantonsgericht hob diese Entscheidung auf.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Aufnahme eines polizeilichen Gesprächs unter den Schutz des Artikels 179ter StGB falle. Das Gericht befand, dass der Artikel 179ter StGB nur private Gespräche und nicht offizielle Gespräche, wie polizeiliche Verhöre, schütze.

Das Gericht prüfte auch die Frage, ob die Aufnahme eines polizeilichen Gesprächs als Eingriff in die Privatsphäre der Polizisten angesehen werden könne. Das Gericht befand, dass Polizisten als Amtsträger nicht den gleichen Schutz der Privatsphäre wie Privatpersonen…