Erwägungen
Am 29. Juni 2015 verabschiedete der Kantonsrat des Kantons Zürich eine Teilrevision des kantonalen Richtplans, in der unter anderem die Festsetzung eines Heliports mit Bundesbasis auf dem Gemeindegebiet von Wangen-Brüttisellen vorgesehen war. Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, um diese Festsetzung im Richtplan aufheben zu lassen.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Festsetzung eines Heliports mit Bundesbasis eine Bundesaufgabe darstellt, für die der Bund die erforderlichen Sachpläne erstellt. Daher wirkt die bundesrätliche Genehmigung der Teilrevision des kantonalen Richtplans in diesem Punkt konstitutiv. Der Beschluss des Kantonsrats kann deshalb, soweit die Festsetzung des Heliports betroffen ist, erst nach einem allfälligen positiven Genehmigungsentscheid des Bundesrats beim Bundesgericht angefochten werden.
Da zum Zeitpunkt der Beschwerde noch kein Genehmigungsentscheid des Bundesrats vorlag, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht führte in seiner Begründung aus, dass Richtpläne grundsätzlich für Behörden verbindlich sind, weshalb sie durch Private nicht direkt angefochten werden können. Allerdings können Richtpläne, soweit sie sich an die Gemeinden richten und deren Autonomie beeinträchtigen, von den Gemeinden beim Bundesgericht angefochten werden.
Bei Bundesaufgaben wie der Festsetzung eines Heliports mit Bundesbasis wirkt…