Erwägungen

Die Bata Schuh AG, Möhlin, hinterlegte 1975/76 beim Internationalen Amt für gewerbliches Eigentum mehrere Stiefelmodelle aus Plastikmaterial, darunter die Modelle "Panda", "Luchs" und "Sheriff". Die Beklagte, die Minerva Schuhfabrik AG, Porrentruy, brachte praktisch identische Modelle auf den schweizerischen Markt, woraufhin die Bata Schuh AG Klage wegen Verletzung ihrer Modellschutzrechte und unlauteren Wettbewerbs erhob.

Das Handelsgericht des Kantons Bern wies die Klage grösstenteils ab und stellte fest, dass die Beklagte die Klage mit Bezug auf die behauptete Verletzung der Marke "Sheriff" anerkannte. Die Bata Schuh AG legte gegen dieses Urteil Berufung ein, der sich die Minerva Schuhfabrik AG anschloss.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Handelsgerichts. Es kam zum Schluss, dass die Modellhinterlegungen der Bata Schuh AG gültig sind und deren Stiefelmodelle "Panda", "Luchs" und "Sheriff" durch die Nachahmungen der Beklagten…