Erwägungen

Am 16. Dezember 1985 verabschiedete der Bundesrat ein Konzept für die BAHN 2000, das den Bau neuer Eisenbahnlinien vorsah, darunter die Strecke Mattstetten-Rothrist. Das Parlament stimmte dem Konzept 1986 zu, und in einer Volksabstimmung wurde es 1987 angenommen.

1991 reichten die SBB beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) ein Gesuch um Genehmigung der Planvorlage für die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist ein. Das Projekt wurde in vier Abschnitte eingeteilt. Das EVED genehmigte das Projekt 1994 in Etappen, wobei es für den Abschnitt 4 (Murgenthal-Rothrist) Auflagen und Ausnahmen erteilte.

Gegen die Plangenehmigungsverfügung erhoben die Gemeinde Murgenthal, die Kantone Aargau und Solothurn sowie der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab. Es stellte Folgendes fest

  • Das etappenweise Vorgehen bei der Plangenehmigung ist zulässig und entspricht dem Sinn und Zweck des Bundesbeschlusses über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-Grossprojekte.
  • Die umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt wurde im Vorprüfungsverfahren und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sichergestellt.
  • Die Festlegung der Abschnittsgrenzen ist sachlich begründet und verletzt weder das Koordinationsprinzip noch führt sie zu einer rechtsungleichen Behandlung der betroffenen Kantone.
  • Die nachlaufenden Bewilligungsverfahren und Detailprojektierungen sind zulässig, sofern die Verfahrensrechte der Betroffenen gewahrt…