Sachverhalt
Der Fall betrifft eine Familie, bestehend aus bolivianischen Eltern und ihrer spanischen Tochter. Die Eltern wurden wegen illegaler Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz mit einem Einreiseverbot belegt. Sie beantragten eine Aufenthaltsbewilligung CE/AELE für sich und ihre Tochter. Das Staatssekretariat für Migration lehnte den Antrag ab, aber das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf und genehmigte die Erteilung der Aufenthaltsbewilligungen.
Die wichtigsten Fakten sind die folgenden
- Die Eltern sind bolivianische Staatsbürger und haben in der Schweiz illegal gearbeitet.
- Ihre Tochter ist spanische Staatsbürgerin und besitzt die spanische Staatsbürgerschaft.
- Die Eltern beantragten eine Aufenthaltsbewilligung CE/AELE für sich und ihre Tochter.
- Das Staatssekretariat für Migration lehnte den Antrag ab.
- Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf und genehmigte die Erteilung der Aufenthaltsbewilligungen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob ein Kleinkind aus einem EU-Mitgliedstaat und seine Eltern aus einem Drittstaat ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz geltend machen können. Das Gericht erinnerte an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall Zhu und Chen, die festgestellt hat, dass ein Kleinkind aus einem EU-Mitgliedstaat, das von einer Krankenversicherung abgedeckt ist und von einem Elternteil abhängig ist, der selbst Staatsbürger eines Drittstaates ist und über ausreichende Mittel verfügt, ein Aufenthaltsrecht von unbestimmter Dauer geltend machen kann.
Das Gericht prüfte auch die Bedingungen des Art. 24 Anhang I FZA, die vorsehen, dass Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen müssen, um während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Das Gericht befand, dass die finanziellen Mittel der Eltern, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung und eine Familienzulage umfassten, ausreichend waren, um ihre Grundbedürfnisse und die ihrer Tochter zu decken.
Das Gericht wies auch das…