Erwägungen
A.A. und B.A. erwarben 1998 eine Liegenschaft in U. mit einem Wohnhaus und einer angebauten Scheune. 2004 bauten sie die Scheune zu einem Wohnraum mit Küche aus. 2010 erfolgten der Ausbau des Dachgeschosses zu einem Schlafzimmer mit Ankleide und Bad. Die Beschwerdeführer machten die Planungs- und Umbaukosten von insgesamt Fr. 45'554.-- als Unterhaltskosten geltend. Die Steuerbehörden liessen jedoch nur den Pauschalabzug für privat genutzte Liegenschaften in Höhe von Fr. 2'388.-- zum Abzug zu.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen. Der Ausbau des Dachgeschosses zu einem Schlafzimmer mit Ankleide und Bad stelle eine Umnutzung dar, die wirtschaftlich einem Neubau gleichkomme. Daher seien die damit verbundenen…