Erwägungen

Das Schweizer Fernsehen DRS porträtierte am 30. Oktober 2006 im Rahmen der Sendung "Schweiz Aktuell" den parteilosen Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf unter dem Titel "Freiburger Original in der Regierung". Der rund 3 Minuten und 40 Sekunden lange Beitrag wurde nur sechs Tage vor den Staatsratswahlen im Kanton Freiburg ausgestrahlt und enthielt eine sehr positive Darstellung von Corminboeuf als Politiker und Persönlichkeit. Gegen diesen Beitrag gelangten Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), und 25 Mitunterzeichner an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche die Eingabe guthiess und feststellte, dass der Beitrag die Programmbestimmungen verletzt habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die von der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eingereichte Beschwerde ab. Es hält fest, dass der Beitrag kurz vor den Wahlen geeignet war, die Meinungsbildung der Wähler im Kanton Freiburg zu beeinflussen und andere Kandidaten aufgrund der unausgewogenen Berichterstattung zu benachteiligen. Zwar genießt die SRG als Veranstalterin eine Programmautonomie, diese ist jedoch nicht unbeschränkt. Im Vorfeld von Wahlen müssen die Informationsgrundsätze und die damit verbundenen erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten beachtet werden, um die Chancengleichheit der Kandidaten…