Erwägungen

Der Fall betrifft einen Beschwerdeführer, der wegen Verstößen gegen die Exportnachweispflicht für nicht genehmigte Sprechapparate verurteilt wurde. Die Generaldirektion PTT hatte ihn mit einer Buße belegt, da er das Apparate- und Käuferbuch nicht ordnungsgemäß geführt haben soll.

Der Beschwerdeführer führt Beschwerde gegen die Verurteilung und macht geltend, dass die Vorschriften zur Exportnachweispflicht in den Verordnungen des Bundesrates und des EVED keine gesetzliche Grundlage im Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz (TVG) hätten.

Erwägungen

Das Bundesgericht gibt der Beschwerde statt. Es stellt fest, dass die Einschränkung des privaten Handels mit technisch nicht genehmigten Sprechapparaten durch die Statuierung einer Exportnachweispflicht gesetzwidrig ist.

Zwar hat der Bund aufgrund des Fernmelderegals nach Art. 36 Abs. 1 der Bundesverfassung das Recht, repressive Maßnahmen gegen Störungen des Fernmeldewesens zu ergreifen. Präventive Maßnahmen wie die Unterwerfung der Herstellung von Geräten unter eine vorgängige Einzel- oder Typenkontrolle bedürfen jedoch einer besonderen gesetzlichen Grundlage.

Das Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz enthält jedoch keine Bestimmungen, die den Handel mit…