Erwägungen

Die Swisscom-Gruppe ist im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen für die Sprach- und Datenkommunikation tätig. Sie ging aus einer Ausgliederung des Telekommunikationsbereichs der früheren PTT hervor und ist die Rechtsnachfolgerin des früheren staatlichen Monopolunternehmens im Telekommunikationsbereich. Die Swisscom AG betrieb die Kerngeschäfte der netzbasierten Kommunikation, der mobilen Kommunikation und der Gesamtsysteme bis zum Jahr 2002 selbst. Danach wurden diese Bereiche in 100%-ige Tochtergesellschaften ausgegliedert.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhielt Hinweise von Internet Service Providern, wonach die Swisscom hohe Preise für ADSL-Vorleistungen verlangte, welche diesen im Vergleich zu den von Swisscom praktizierten Endkundenpreisen keine genügende Marge beliessen. Die WEKO eröffnete daraufhin eine Untersuchung, ob sich die Preispolitik der Swisscom als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 KG darstellen könnte.

Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erliess die WEKO eine Verfügung, in der sie feststellte, dass die Swisscom (Schweiz) AG und die Swisscom AG im Wholesale-Markt für Breitbanddienste bis Ende 2007 über eine marktbeherrschende Stellung verfügten und diese durch ihre Preispolitik, die ein Missverhältnis zwischen den Vorleistungspreisen und den Endkundenpreisen begründete, missbräuchlich ausnutzten.

Erwägungen

Die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, kam nach Prüfung der historischen Kosten- und Preisdaten der Beschwerdeführerinnen zum Schluss, dass in den Jahren 2001 bis 2007 eine Kosten-Preis-Schere vorlag. Die Beschwerdeführerinnen machten zwar geltend, dass ab 2008 Gewinne erzielt wurden und die Verluste in den Anfangsjahren üblich seien, doch die Vorinstanz verwarf die Anwendung der Ertragswertmethode als ungeeignet. Stattdessen nahm sie eine periodenweise Analyse der historischen Kosten vor, was zum Nachweis der Kosten-Preis-Schere in den Jahren 2001 bis 2007 führte.

Das Bundesgericht bestätigte die Feststellung der Vorinstanz, dass die strukturellen Voraussetzungen einer Kosten-Preis-Schere (Marktbeherrschung, vertikale…