Erwägungen
Im Hinblick auf die Grossratswahlen vom 10. Juni 2018 hat die Regierung des Kantons Graubünden am 12. September 2017 die Zahl der in jedem Wahlkreis für die Legislaturperiode 2018-2022 zu wählenden Abgeordneten festgelegt. Gegen diesen Beschluss erhoben 54 Privatpersonen sowie fünf im Kanton Graubünden tätige politische Parteien Beschwerde beim Bundesgericht. Sie rügten, das Wahlverfahren für den Grossen Rat verstosse gegen die Bundesverfassung.
Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob es berechtigt ist, neben den kantonalen Gesetzesbestimmungen auch die Verfassung des Kantons Graubünden auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung zu überprüfen. Es kam zum Schluss, dass eine solche Überprüfung grundsätzlich möglich ist, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit der Gewährleistung der Kantonsverfassung durch die Bundesversammlung im Jahr 2004 geändert haben.
Erwägungen
In der Sache entschied das Bundesgericht Folgendes
- Die Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise entsprechend der schweizerischen Wohnbevölkerung ist mit der Bundesverfassung vereinbar.
- Die Sitzgarantie für den Wahlkreis Avers mit einer sehr geringen Bevölkerungszahl verstösst jedoch gegen den Grundsatz der Stimmkraft- und Stimmgewichtsgleichheit.
- Die Anwendung des reinen Majorzwahlverfahrens in den sechs bevölkerungsreichsten Wahlkreisen ist ebenfalls nicht mit der Bundesverfassung vereinbar, da in diesen Wahlkreisen die Persönlichkeit der Kandidaten für die Wähler nicht mehr im…