Erwägungen
Die Bauherrengemeinschaft Richti plant den Bau eines mehrteiligen Verwaltungskomplexes mit rund 2'700 Arbeitsplätzen auf einem Areal in Wallisellen. Der Gemeinderat Wallisellen erteilte dafür eine Baubewilligung mit zahlreichen Nebenbestimmungen. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) erhob dagegen Rekurs und später Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Das Bundesgericht weist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des VCS ab, soweit es darauf eintritt. Der Entscheid umfasst folgende Hauptpunkte:
- Die zweistufige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im kantonalen Verfahren ist zulässig, da das zürcherische Recht eine mehrstufige UVP nicht ausschließt.
- Die Überprüfung der Zonenordnung im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig.
- Die zusätzliche Luftbelastung durch das Projekt gefährdet die Umsetzung des Luftreinhalte-Massnahmenplans nicht.
- Die Erschließung des Gebiets durch den öffentlichen Verkehr und das Straßennetz ist ausreichend.
- Die geringfügigen Überschreitungen der Lärmplanungswerte an zwei Messpunkten stehen der Feinerschließung des Gebiets nicht entgegen.
Erwägungen
Das Bundesgericht erachtet die zweistufige UVP im kantonalen Verfahren als zulässig, da das zürcherische Recht eine mehrstufige Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht ausschließt. Es verneint eine Verletzung von Bundesrecht durch die Nichtüberprüfung der Zonenordnung im Baubewilligungsverfahren, da Umweltschutzorganisationen dazu nicht legitimiert sind.
Hinsichtlich der Luftbelastung kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die zusätzlichen Emissionen…