Erwägungen
Der Fall betrifft mehrere Personen, die wegen unzüchtiger Veröffentlichungen von Filmen verurteilt wurden:
- Erwin Dietrich, der als Produzent, Drehbuchautor und Regisseur an der Herstellung der Filme "Blutjunge Verführerinnen", "Die Stewardessen" und "Gefährlicher Sex frühreifer Mädchen" beteiligt war und diese Filme an verschiedene Kinos verlieh.
- Karl Feierabend, der als Geschäftsführer des Kinos Etoile in Zürich den Film "Blutjunge Verführerinnen" vorführte.
- Dr. Albert Schumacher, der als Geschäftsführer der Beatus AG den Film "Die Stewardessen" im Kino "Cinébref" in Zürich vorführen ließ.
- Hans Schneider, der als Eigentümer und Geschäftsführer des Kinos "Stüssihof" in Zürich den Film "Gefährlicher Sex frühreifer Mädchen" vorführte.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte diese Personen wegen wiederholter und fortgesetzter unzüchtiger Veröffentlichungen nach Art. 204 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Urteile.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Es stellte fest, dass die drei Filme objektiv als unzüchtig zu betrachten sind, da sie eine Vielzahl an anstößigen, erotisch aufreizenden Szenen enthielten, die das sexuelle Schamgefühl des durchschnittlichen Betrachters schwer verletzten.
Das Bundesgericht wies die Argumente der Beschwerdeführer zurück, wonach die Filme nicht unzüchtig seien, da sie…