Erwägungen
Am 17. Januar 2014 leitete die Republik U. ein Schiedsverfahren gegen F., das größte Öl- und Gasunternehmen des Staates V., gemäß der Schiedsordnung der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ein. Das Schiedsgericht erließ am 23. Dezember 2016 einen Endschiedsspruch, der die Anträge der Republik U. abwies.
Am 1. Februar 2017 erhob die Republik U. Beschwerde in Zivilsachen und einen Antrag auf Überprüfung beim Schweizerischen Bundesgericht, die am 17. Oktober 2017 für unzulässig erklärt wurden.
Am 8. Februar 2022 stellte die Republik U. einen neuen Antrag auf Überprüfung des Schiedsspruchs gemäß Artikel 190a des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG).
Erwägungen
Das Bundesgericht wies den Antrag auf Überprüfung in dem Umfang, in dem er zulässig war, ab.
Erstens gelten die neuen Bestimmungen des IPRG über die Überprüfung internationaler Schiedssprüche, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind, für Überprüfungsanträge, die nach diesem Datum eingereicht wurden, auch wenn der angefochtene Schiedsspruch vorher ergangen ist.
Zweitens enthalten die von den Parteien geschlossenen Schiedsvereinbarungen eine Klausel, die jeden…