Erwägungen

Der Kanton Aargau betreibt ein Netz von 40 kantonalen Messstationen, um den Abfluss seiner kleineren Gewässer zu bestimmen. Im Rahmen des Projekts HydroNet Argovia - Online 2007 sollte die Automation von weiteren 20 Messstationen realisiert werden. Der Kanton Aargau stellte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch um eine Bundesbeteiligung von Fr. 966'650.-- an die Projektkosten und von Fr. 750'000.-- an die Betriebs- und Unterhaltskosten. Das BAFU wies dieses Subventionsgesuch ab, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Daraufhin erhob der Kanton Aargau Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass der Kanton Aargau mit dem Bau der Messstationen vor der endgültigen oder grundsätzlichen Zusicherung der Abgeltung begonnen hatte, was nach Art. 26 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG) unzulässig ist. Eine formlose Bewilligung durch das BAFU, wie vom Kanton Aargau behauptet, wurde vom Bundesgericht verneint, da eine…