Erwägungen

In diesem Fall ging es um ein Dokumenten-Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung, das die Kläger A, B und C (Auftraggeber) bei der Bank X (Beklagte 1) zugunsten der Overseas Buying Corp. Ltd. Hong Kong (Begünstigter) eröffnet hatten. Die Kläger machten geltend, dass das Akkreditiv ungültig sei, da die Bank X die Akkreditivsumme vor Ablauf der 90-tägigen Zahlungsfrist an den Begünstigten ausgezahlt habe. Das Handelsgericht wies die Klage ab, da es der Ansicht war, dass das Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung dem Auftraggeber lediglich Kredit verschaffen und ihn von der Pflicht zur Zug-um-Zug-Erfüllung befreien solle. Daher könne die Bank die Zahlung auch vor Ablauf der Frist vornehmen, ohne den Auftrag zu verletzen.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Auslegung des Handelsgerichts. Es führte aus, dass das Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung dem Käufer Kredit gewähren und ihn von der sofortigen Zahlung befreien soll. Daher kann die…