Erwägungen
Die Einwohnergemeinde Münchenstein beschloss am 18. September 2013 eine Mutation des Zonenreglements, welche eine Mehrwertabgabe für Grundeigentümer bei Einzonungen oder erheblich gesteigerten Nutzungsmöglichkeiten einführte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verweigerte die Genehmigung dieser Bestimmungen, da er der Gemeinde die Kompetenz zur Erhebung einer Mehrwertabgabe absprach. Die Gemeinde erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht gab der Beschwerde der Gemeinde statt. Es führte aus, dass zwar das Bundesrecht (Art. 5 Abs. 1 RPG) und die kantonale Verfassung (§ 116 Abs. 4 KV/BL) einen Gesetzgebungsauftrag an den Kanton zur Einführung einer Mehrwertabgabe vorsehen, der Kanton diesem Auftrag bisher jedoch nicht nachgekommen ist. Solange der Kanton seine Kompetenz zur Erhebung einer Mehrwertabgabe nicht wahrnimmt, können die Gemeinden diese Aufgabe in eigener Kompetenz wahrnehmen, da sie eng mit der ihnen obliegenden…