Erwägungen

Der Fall betrifft die Behandlung der Mehrwertsteuer im Nachlassverfahren einer Aktiengesellschaft. Zentrale Fragen sind:

  • Wie ist der Vorsteuerabzug bei Entgeltsminderungen im Nachlassverfahren zu handhaben?
  • Wie sind Abschlags- und Dividendenzahlungen an Gläubiger mehrwertsteuerrechtlich zu behandeln?
  • Inwieweit darf die Eidgenössische Steuerverwaltung ihr Vorsteuerguthaben mit ihrer Mehrwertsteuerforderung verrechnen?

Erwägungen

Das Bundesgericht kommt zu folgenden Schlüssen

1. Vorsteuerabzug bei Entgeltsminderungen Mit Bewilligung der Nachlassstundung tritt ein Fall von Entgeltsminderung im Sinne von Art. 40 MWSTG ein. Der Nachlassschuldner muss daher den Vorsteuerabzug entsprechend korrigieren. Die Eidgenössische Steuerverwaltung durfte die Vorsteuer pauschal kürzen, da der Nachlassschuldner die Zahlungen an Lieferanten nicht nachgewiesen hatte. Sobald der Nachweis erbracht wird, ist der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen.

2. Behandlung von Abschlags- und Dividendenzahlungen Abschlags- und Dividendenzahlungen an Gläubiger im Nachlassverfahren sind als Leistungsentgelte zu qualifizieren. Der Gläubiger muss die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer entsprechend berichtigen. Der Nachlassschuldner hat Anspruch auf Vorsteuerabzug in Höhe der so bezahlten…