Erwägungen

Der vorliegende Fall betrifft ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service (IRS) der Vereinigten Staaten von Amerika an die Schweiz, gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Antrag auf Amtshilfe gutgeheissen, woraufhin die betroffene Firma A. Corp. Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Das Bundesgericht musste zunächst prüfen, ob die Beschwerde zulässig ist. Gemäss dem Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG) ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.

Die Beschwerdeführerin A. Corp. führte in ihrer Beschwerde eine Reihe von Fragen auf, die sie als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung bezeichnete. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Beschwerdeführerin diese Fragen nicht hinreichend begründet hatte, weshalb nicht ersichtlich war, inwiefern diese Fragen tatsächlich von grundsätzlicher Bedeutung sein sollen. Reine Aufzählungen von Fragen reichen dafür nicht aus.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass nach der Rechtsprechung die Begründung darlegen muss, warum…