Erwägungen

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) planten den Bau einer neuen Bahnstrecke (BAHN 2000) zwischen Mattstetten und Rothrist, die teilweise parallel zur Nationalstrasse N1 verlaufen sollte. Die Coop Schweiz, Betreiberin eines Käsezentrums in unmittelbarer Nähe zur geplanten Bahnstrecke, erhob Einsprache gegen das Bahnprojekt, da sie eine massive Beeinträchtigung ihres Betriebs befürchtete. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) genehmigte das Bahnprojekt und erteilte die Bewilligung zum Bau innerhalb der Baulinie der Nationalstrasse. Dagegen erhob die Coop Schweiz Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

1. Das Bundesgericht prüfte, ob die Verkehrssicherheit auf der Nationalstrasse und der Bahnstrecke gewährleistet ist:
  • Das Nationalstrassengesetz und das Eisenbahngesetz enthalten die massgeblichen Bestimmungen zur Beurteilung der Verkehrssicherheit.
  • Der Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung rechtfertigt grundsätzlich eine möglichst weitgehende Parallelführung von Verkehrsträgern, erfordert aber auch die Berücksichtigung des Sicherheitsaspekts.
  • Für Bauten innerhalb der Baulinie der Nationalstrasse ist eine Bewilligung erforderlich, die nur erteilt werden darf, wenn die Interessen der Verkehrssicherheit nicht verletzt werden.
  • Das EVED muss die Frage der Verkehrssicherheit auf der Nationalstrasse und der Bahnstrecke im Bereich des Käsezentrums unzweideutig klären und ausdrücklich beurteilen.
2. Das Bundesgericht prüfte auch die Frage möglicher mikrobieller Immissionen auf das Käsezentrum durch den Bahnverkehr:
  • Das EVED hatte…