Sachverhalt
Die Eheleute Burri haben das Hotel "Altstadt" in Arbon von den Brüdern Moeri für eine Dauer von fünf Jahren ab 1. August 1979 gemietet. Die anfängliche Miete betrug 2'000 Franken pro Monat, wurde dann jedoch ab 1. Januar 1980 auf 2'500 Franken pro Monat erhöht. Der Mietvertrag sah vor, dass die Miete an die Entwicklung des Hypothekarzinses angepasst werden konnte. Die Brüder Moeri haben mehrmals eine Erhöhung der Miete verlangt, die die Eheleute Burri abgelehnt haben.
Die Brüder Moeri haben eine Klage eingereicht, um festzustellen, dass die verlangten Mietzinserhöhungen nicht missbräuchlich waren. Das erstinstanzliche Gericht hat ihre Klage abgewiesen, und die Brüder Moeri haben Berufung bei der kantonalen Gerichtsinstanz eingelegt. Die kantonale Gerichtsinstanz hat ihre Klage ebenfalls abgewiesen, da sie die Klausel im Mietvertrag betreffend die Anpassung der Miete an den Hypothekarzins für nichtig erachtete.
Die Brüder Moeri haben Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und die Aufhebung des Entscheids der kantonalen Gerichtsinstanz sowie die Feststellung beantragt, dass die Klausel im Mietvertrag gültig war und die verlangten Mietzinserhöhungen nicht missbräuchlich waren.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die kantonale Gerichtsinstanz das Bundesrecht verletzt hat, indem sie den Antrag der Brüder Moeri, die Gültigkeit der Klausel im Mietvertrag betreffend die Anpassung der Miete an den Hypothekarzins festzustellen, nicht behandelt hat. Das Bundesgericht hat angenommen, dass diese Klausel gültig war, da sie es den Brüdern Moeri nicht ermöglichte, die Miete einseitig und ohne Begründung zu erhöhen.
Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass die kantonale…