Erwägungen
Die Carl Seelig-Stiftung wurde 1966 in Zürich errichtet, um Kunst und Wissenschaft sowie Künstler und Wissenschaftler zu fördern. Zum Vermögen der Stiftung gehört der literarische Nachlass des Schriftstellers Robert Walser. Mit einer Eingabe vom 28. März 1979 reichten mehrere Beschwerdeführer, darunter Künstler und Wissenschaftler, Aufsichtsbeschwerde gegen die Stiftung ein. Sie warfen der Stiftung vor, den Walser-Nachlass unsachgemäß zu verwalten und die Öffentlichkeit vom Zugang dazu auszuschließen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) trat jedoch auf die Beschwerde nicht ein, da es die Beschwerdeführer für nicht legitimiert hielt. Die Beschwerdeführer zogen den Entscheid des EDI mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weiter.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass die Stiftungsaufsichtsbeschwerde ein eigentliches Rechtsmittel ist, das ein persönliches Interesse des Beschwerdeführers an den verlangten Maßnahmen voraussetzt. Dieses Interesse muss konkret umschrieben sein und darf nicht lediglich auf ein allgemeines öffentliches Interesse an der Sache…