Erwägungen

Dieser Fall betrifft die öffentlich-rechtliche Beschwerde, die A.X. gegen den Entscheid der Bevölkerungsdienste des Kantons Waadt eingereicht hat, mit dem ihr Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung abgelehnt wurde. Die Hauptsachverhalte sind die folgenden:

  • A.X. ist eine ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgrund ihrer Ehe mit einem Schweizer Staatsangehörigen erhalten hat.
  • Nach Auflösung dieser Ehe hat A.X. die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung beantragt, indem sie geltend machte, Opfer häuslicher Gewalt durch ihren Ex-Ehemann geworden zu sein.
  • Die kantonale Behörde hat diesen Antrag abgelehnt, da das Vorliegen schwerwiegender häuslicher Gewalt nicht ausreichend belegt sei.
  • A.X. hat daraufhin Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Vorinstanz das Bundesrecht in Bezug auf den erforderlichen Beweisgrad für das Vorliegen häuslicher Gewalt von ausreichender Intensität falsch ausgelegt hat.

Gemäß der Rechtsprechung können Beweise für häusliche Gewalt auf verschiedene Weise erbracht werden, insbesondere durch ein Bündel übereinstimmender Indizien wie ärztliche Zeugnisse, Polizeiberichte, Strafanzeigen,…