Erwägungen
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, mit dem die Auflage zur zweijährlichen Berichterstattung über den Baufortschritt und die Finanzierung aufgehoben wurde. Die [A. AG] hatte von [B.] mehrere Grundstücke erworben, von denen ein Teil in der Gewerbe-Industrie-Zone und ein Teil in der Grünzone Naturschutz ausserhalb des Baugebiets lag. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des BJ ab.Erwägungen
Das Bundesgericht führte aus, dass der Erwerb der Grundstücke nicht bewilligungspflichtig sei, da die Ausnahme für Betriebsstätten gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) greife. Die streitige Auflage zur zweijährlichen Berichterstattung sei nicht notwendig, um den Gesetzeszweck zu wahren, da die Finanzierung kein…