Erwägungen
Das mit einem Gewerbegebäude überbaute Grundstück in Oberrieden liegt in der Gewerbezone. Die Baukommission Oberrieden erteilte der Swisscom die baurechtliche Bewilligung, auf dem Grundstück eine Mobilfunkanlage mit sechs Antennenmodulen zu errichten. Zwei der Antennen sind adaptive Antennen. Gegen den Bewilligungsentscheid erhoben [A.] und [B.] Beschwerde, die das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abwies.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz. Es hält fest, dass die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgesehenen Immissions- und Anlagegrenzwerte gesetzeskonform sind. Die Beschwerdeführerinnen konnten nicht aufzeigen, dass diese Grenzwerte aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu verschärfen wären.
Weiter erachtet das Bundesgericht die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) empfohlenen Messmethoden für die Kontrolle der Strahlung von adaptiven Antennen als tauglich. Auch die Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) der Mobilfunkbetreiber können grundsätzlich die Einhaltung…