Erwägungen
Die Sunrise Communications AG betreibt eine Mobilfunkanlage auf einem Hochhaus in Romanshorn. Im Juli 2015 stellte sie ein Baugesuch für den Um- und Ausbau dieser Anlage. Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau stellte fest, dass die geplante Anlage die bundesrechtlichen Anforderungen an den Immissionsschutz erfülle. Trotz zahlreicher Einsprachen erteilte die Politische Gemeinde Romanshorn der Sunrise die Baubewilligung. Gegen die Baubewilligung erhoben [A.] , [B.] und [C.] Beschwerde beim Bundesgericht. Sie machten geltend, die Anlage erfülle die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nicht und das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin sei ungenügend.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass die geplante Anlage die Grenzwerte der NISV einhalte und das vom Bundesamt für Umwelt empfohlene Qualitätssicherungssystem grundsätzlich geeignet sei, die…