Erwägungen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhielt am 11. April 2016 ein Amtshilfegesuch der Steuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) gemäß Artikel 26 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA. Der IRS verlangte Informationen über bestimmte Kunden der Bank "[Y.] " für den Zeitraum von 2002 bis 2014. Die ESTV ordnete die Übermittlung der angeforderten Informationen an. Dagegen erhoben [A.A.] , [X.] und [B.A.] Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welches die Beschwerde teilweise gutgeheißen und die Schlussverfügung der ESTV aufgehoben hat. Die ESTV erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein. Es begründete dies damit, dass sich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen würden, die für die Praxis wegleitend sein könnten. Die vom ESTV aufgeworfenen Fragen zur Parteistellung und…