Erwägungen
[X.] (Jahrgang 1967) wurde 1997 vom Bezirksgericht Brugg wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, qualifiziertem Raub, versuchter Erpressung, bandenmäßigem Diebstahl und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seit 1994 verbüßt er diese Strafe. Im Jahr 2010 empfahl die Leitung der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel die Gewährung von jährlich vier fünfstündigen und von zwei Personen begleiteten "humanitären Ausgängen" für [X.] . Die Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFaKo) unterstützte die Empfehlung 2010, beurteilte [X.] aber weiterhin als gemeingefährlich und empfahl, auf Vollzugsöffnungen zu verzichten. Nach mehreren Beschwerden und Gerichtsverfahren bewilligte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schließlich am 12. Mai 2015 einen maximal fünfstündigen begleiteten Ausgang für [X.] .
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es führte aus, dass der Strafvollzug auf Wiedereingliederung und Resozialisierung ausgerichtet sein muss und dem Gefangenen grundsätzlich eine Freiheitsperspektive eröffnet bleiben soll. Vollzugslockerungen wie der…