Erwägungen

Das Bundesgericht hat in einem Streit um Persönlichkeitsverletzungen durch Medienberichte über einen Unternehmer teilweise zugunsten des Beschwerdeführers entschieden. Das Gericht stellte fest, dass verschiedene Medienberichte der Beschwerdegegnerinnen die Persönlichkeit des Beschwerdeführers verletzt haben. In weiteren Punkten wurde die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen, insbesondere zur Frage, ob eine "Medienkampagne" eine Persönlichkeitsverletzung darstellte und zum Anspruch auf Gewinnherausgabe. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz teilweise auf und verurteilte die Beschwerdegegnerinnen zur Löschung bestimmter Medienberichte.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass für die Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, nicht der Wahrheitsgehalt der Berichterstattung entscheidend ist, sondern ob die Veröffentlichung die Geheim- oder Privatsphäre des Betroffenen berührt oder ihn in unzulässiger Weise in seinem Ansehen herabsetzt. Auch die blosse Masse und Intensität der Berichterstattung kann eine…