Erwägungen
- Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Saanen beschloss am 11. März 2011 eine Revision ihrer Ortsplanung, die insbesondere die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbezonen sowie Anpassungen im Bereich der touristischen Infrastrukturen und Hotelzonen betraf. - Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) genehmigte die neuen Vorschriften und Pläne am 16. Februar 2012. Die dagegen gerichteten Einsprachen, darunter zwei der Beschwerdeführerin Helvetia Nostra, wies es ab. - Gegen die Genehmigungsverfügung des AGR erhob Helvetia Nostra Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK). Diese wies in einem Teilentscheid vom 19. Februar 2013 verschiedene Begehren der Beschwerdeführerin ab. - Gegen den Teilentscheid der JGK erhob Helvetia Nostra Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 12. Februar 2014 abwies. - Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts hat Helvetia Nostra Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht erhoben.Erwägungen
- Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanzen zu Recht auf einzelne Anträge der Beschwerdeführerin nicht eingetreten sind und ob die Ortsplanungsrevision den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht. - Hinsichtlich der Forderung nach Erstellung eines vollständigen Naturschutzinventars für die Gemeinde Saanen hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Gemeinde über ein aktualisiertes Natur- und Landschaftsinventar verfügt und damit den bundesrechtlichen Anforderungen zum Biotopschutz genügt. Eine weitergehende Pflicht zur Erstellung eines förmlichen Naturschutzinventars lässt sich aus dem Bundesrecht nicht ableiten. - Die Bestimmungen des Gemeindebaureglementes zu Bauabständen und zur Bewilligung für den Rückschnitt von Feldgehölzen und Hecken sind als generell-abstrakte Normen nicht Gegenstand der Verbandsbeschwerde nach Natur- und Heimatschutzgesetz. - Das Bundesgericht erachtet die Regelungen der Gemeinde zur Beschränkung von Zweitwohnungen als bundesrechtskonform. Ein generelles Verbot von Zweitwohnungen in der…