Erwägungen
[X.] , wohnhaft im Kanton Wallis, hat vom kantonalen Steuerdienst, Amt für Verrechnungssteuer, Rückerstattungen der Verrechnungssteuer in Bezug auf Lotteriegewinne und PMU-Gewinne in Höhe von insgesamt 94'084.20 Franken in den Jahren 2004 bis 2006 erhalten. Am 17. Juni 2007 teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung dem kantonalen Dienst eine vorläufige Kürzung um 84'675 Franken in Bezug auf [X.] mit. Der kantonale Dienst forderte daraufhin von [X.] die Rückerstattung dieses Betrags. [X.] legte gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Wallis ein, die letztendlich die Rückerstattungspflicht bestätigte.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde von [X.] ab. Es kam zu dem Schluss, dass dieser die Voraussetzungen für die Rückerstattungsanträge der auf Lotteriegewinnen erhobenen Verrechnungssteuer nicht eingehalten hatte, da er, wie er selbst zugegeben hatte, nicht Eigentümer aller Lose zum Zeitpunkt der Ziehung war. Was die Gewinne angeht, die er angeblich als Gruppe erzielt hatte, hatte er auch nicht das…